Fachbereich Gas
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Sicherheit im Haus: Überprüfung alle zwölf Jahre...
Vor der ersten Inbetriebnahme müssen alle Gasleitungen im Haus auf Dichtheit geprüft werden - sonst wird der Anschluss nicht freigegeben. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollen Eigentümer oder Mieter ihre Gasleitung alle zwölf Jahre auf Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit überprüfen lassen. Natürlich von einem eingetragenen Fachbetrieb
Wer ist für die Sicherheit der Gasinstallation verantwortlich?
Für die Sicherheit der Gasinstallation ist zunächst der Betreiber selbst zuständig, also in der Regel der Hausbesitzer. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch muss er nämlich dafür sorgen, dass von seiner Anlage für niemanden eine Gefahr ausgeht.
Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung ist Bestandteil der Technischen Regel für Gasinstallationen (TRGI 2018) die vom annerkannten Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) als Vorschrift für das Gasfachhandwerk regelmäßig erneuert und veröffentlicht wird.
Gebrauchsfähigkeitsprüfung bzw. Leckmengenmessung
Im Betrieb befindliche oder stillgelegte Niederdruckleitungen (Betriebsdrücke bis 100 mbar) werden bei Verdacht auf Lecks, auf Kundenwunsch, bei Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigem Prüfintervall auf ihre Gebrauchsfähigkeit geprüft.
Bei der Prüfung wird die Gasleitung unter Betriebsbedingungen geprüft. Es wird ermittelt ob Gas entweicht und wenn ja, wie viel Gas entweicht.
TRGI
DVGW-TRGI 2008
Technische Regeln für Gasinstallationen
Die TRGI ist ein Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.). In diesem Regelwerk sind alle technischen Vorschriften zur häuslichen Gasinstallation enthalten. Die TRGI 2008 besagt, dass in Betrieb befindliche Erdgasleitungen ab Übergabepunkt des Versorgers nach dem Grad ihrer Gebrauchsfähigkeit hin unterschieden werden.
Die Gebrauchsfähigkeit Ihrer Hausgasleitung wird im Rahmen des GAS-Checks mittels modernster Messtechnik ermittelt und dokumentiert.
Ihre Gasleitung wird stets unter Betriebsbedingungen geprüft. Das heißt, es findet dort keine Druckerhöhung statt. Das Messgerät wird lediglich in die Gasleitung eingebunden und ermittelt dort, ob Gas entweicht und wenn ja, wieviel Gas entweicht. Der Fachmann nennt diese Messung “Gebrauchsfähigkeitsprüfung” oder auch “Leckmengenmessung”.
Gebrauchsfähigkeit
Sie ist in drei Kategorien unterteilt:
- Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck weniger als 1 Liter pro Stunde beträgt. Die Gasanlage kann weiter betrieben werden.
- Verminderte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck zwischen 1 und 5 Liter pro Stunde beträgt. Die Dichtheit der Gasanlage muß innerhalb von 4 Wochen wiederhergestellt werden.
- Keine Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck mehr als 5 Liter pro Stunde beträgt. Die Gasanlage muß unverzüglich außer Betrieb genommen werden. Sie darf erst nach erfolgter Abdichtung wieder in Betrieb gehen.
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